Garantie beim Kauf eines Gebrauchtwagens

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist immer besondere Vorsicht geboten. Wenn man selber nur über begrenzte Kenntnisse zur Beurteilung eines Fahrzeugs verfügt sollte immer eine sachkundige Person hinzugezogen werden.

Aber auch wenn die Begutachtung des Fahrzeugs noch so intensiv und fachkundig vorgenommen wird, ist man nie ganz sicher, ob nicht bald – oft schon nach kurzer Zeit – die ersten Probleme auftreten. Wenn es dann nur Kleinigkeiten sind, hat der neue Besitzer Glück gehabt. Oft sind die auftretenden Mängel aber mit erheblichen Kosten verbunden. Um sich gegen derartige Widrigkeiten besser abzusichern, hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Gebrauchtwagengarantie eingeführt.

Doch nicht immer sind die Kosten für eine Reparatur von der Garantie gedeckt. Es gibt einige Punkte, auf die man achten sollte.

Garantie nicht in jedem Fall

Auf jeden Fall sollte man sich den Vertrag genau durchlesen, auch das Kleingedruckte. Und hier findet man oft den Hinweis, dass der Verkäufer nur die Sachmängelhaftung einräumt. Dass bedeutet, dass er für zwei Jahre die Mängelfreiheit garantiert. In den ersten sechs Monaten gilt zusätzlich die Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss beweisen, dass beim Verkauf der Mangel noch nicht vorhanden war.

Die Sachmängelhaftung kann bei gebrauchten Gegenständen nur für ein Jahr eingeräumt werden. Private Verkäufer müssen sie gar nicht zusagen. Wenn sie dies aber im Vertrag (oder in den AGBs) nicht angeben, gelten die gesamten zwei Jahre. Dagegen ist eine Garantie immer eine freiwillige Zusage.

Klare Absprachen durch die Gebrauchtwagen-Garantie

Mit derartigen Vereinbarungen wissen Händler und Käufer, woran sie sind. Versicherungen übernehmen meistens die Kosten. Allerdings zahlt der Verkäufer bei der Sachmängelhaftung, weshalb sich manche Händler hartnäckig weigern, den Schaden anzuerkennen.

Rundum abgesichert?

Entscheidend sind die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen. Sind die Zusagen umfassend, sind also Verschleißteile im Vertrag genannt, hat man als Käufer gut verhandelt. Oft sind aber Zusagen nur bis zu einer bestimmten Summe vereinbart oder von der Laufleistung abhängig.

Wer einen Wagen privat kauft, trifft auf andere Bedingungen. Hier haben sich die Garantien nicht durchgesetzt, sind auch nicht zwingend vorgeschrieben. Deshalb sind Gebrauchtfahrzeuge von privat auch preiswerter zu haben. Verschwiegene Mängel sind aber vom Verkäufer auf jeden Fall anzuerkennen und zu begleichen.