Kfz Versicherung kündigen

Wie jede Versicherung und jeder Vertrag hat auch der Kfz-Versicherungsvertrag eine Kündigungsfrist. Will man ordentlich, also zum Stichtag kündigen, ist der 30. November der richtige Tag, da die Frist meist bei 1 Monat liegt und dass Versicherungsjahr in der Regel am 01. Januar beginnt.

Postalische Kündigung
Um die Autoversicherung auch fristgerecht kündigen zu können, gilt es einiges Wichtiges zu beachten: Bei einer Kündigung per Post ist es von Vorteil, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, dies am besten mit Rückschein, da man so auch eine Empfangsbestätigung des Versicherers hat. So ist man definitiv auf der sicheren Seite, wenn es mit dem Versicherer zu Streitigkeiten kommen sollte.

Persönliche Kündigung
Man kann die Versicherung auch persönlich überbringen. Doch auch hier gilt es, sich den Empfang bestätigen zu lassen. Denn diese ist auf jeden Fall wichtig und ein Beweismittel im Streitfall. So kann nicht behauptet werden, dass die Kündigung nicht fristgerecht eingegangen ist. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, wird die Versicherung nämlich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Sonderkündigungsrecht
Dies gilt aber nicht für das Sonderkündigungsrecht, mit dem man die Versicherung jederzeit sofort kündigen darf. Doch auch hier gilt es ebenfalls einiges zu beachten. Jeder Versicherungsnehmer hat das Recht eine außergewöhnliche Kündigung in Anspruch zu nehmen. Hierzu müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

• Kündingung im Schadenfall
• Bei Fahrzeugwechsel
• Veränderung der Typklasse
• Veränderung der Regionalklasse

Veränderung der Vertragsbedingungen Bevor Sie Ihre alte Kfz Versicherung kündigen, sollten Sie im Vorfeld einen umfassenden Kfz Versicherungsvergleich durchführen.

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