Kfz-Haftpflicht

Unter einer Kfz-Haftpflichtversicherung versteht man eine Versicherung, die für Schäden aufkommt, die vom Halter eines zugelassenen Kfz verursacht werden.
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung.

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Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist generell mit hohen Risiken auch fr Dritte sowie für Vermögensgegenstände verbunden. Der angerichtete Schaden kann speziell im Fall eines Personenschadens immense Ausmaße annehmen, die von einer privaten und nicht versicherten Person nicht zu tragen wären. Der Gesetzgeber hat daher eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend für Halter zugelassener Fahrzeuge vorgeschrieben.
In der Europäischen Union ist die Pflicht für eine Kfz-Haftplichtversicherung durchgängiger Standard, wobei es erhebliche Unterschiede in der Schadenshöhe gibt, die von den Versicherern der einzelnen Mitgliedsstaaten abgedeckt wird.

In einigen Punkten unterscheidet sich eine Kfz-Haftpflicht von anderen Versicherungen: Prinzipiell ist im Falle eines Schadens einzig derjenige dafür verantwortlich, der den Schaden tatsächlich verursacht hat. Im Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung wirft dies naturgemäß Probleme auf, etwa dann, wenn ein Kind oder eine andere Person ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug steuert und damit etwa einen schweren Unfall verursacht. Daher ist auch der Halter des Fahrzeuges, der auch im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein verzeichnet ist, mitverantwortlich und muss für den entstandenen Schaden über seine Versicherung aufkommen. Speziell Speditionen oder Taxiunternehmen könnten auf eine andere Weise vermutlich kein geeignetes Personal finden.

Der erhobene Beitrag kann bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung stark variieren. Zugrunde gelgt werden bei der Tarifierung in der Regel Alter und Erfahrung des Versicherten, Dauer der Zugehörigkeit zur Versicherung sowie die Schadensklasse des gehaltenen Fahrzeugs.

Von einer Kfz-Haftpflichtversicherung werden folgende Schäden übernommen: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden sowie sogenannte immaterielle Schäden wie Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Der Führer des Fahrzeugs ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung ebenfalls mitversichert.

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