Wer über einen Versicherungswechsel nachdenkt, sollte im Vorfeld einiges beachten. Denn es gibt einige wichtige Unterschiede.
Man kann sich ganz einfach für eine fristgerechte Kündigung entscheiden. Hierzu ist es nötig, die Versicherung termingerecht zu kündigen. Dies muss 4 Wochen vor Vertragsende geschehen, was also meist am 30. November ist, da Kfz-Versicherungen bis zum 31.12. laufen. Hier gilt aber, dass die Kündigung bis zu diesem Datum dem Versicherer bereits vorliegen muss. Dann ist ein Wechsel problemlos möglich.
Sonderkündigungsrecht
Will man nicht so lange warten, besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht. Dies kann mit folgenden Begründungen durchgesetzt werden:
Wenn man das Fahrzeug wechselt oder aber ein Fahrzeug neu auf sich zulässt, aber auch bei einem Schadensfall haben beide Seiten, also der Versicherungsnehmer und der Versicherer das Recht, den Vertrag zu beenden.
Sollten sich die Beiträge wesentlich erhöhen, kann man ebenfalls die Kfz Versicherung wechseln und sich einen anderen Anbieter suchen.
Auch die Einstufung in die Regionalklassen ändern sich. Wenn hier das eigene Fahrzeug hochgestuft wird, ist auch ein Kfz Versicherungswechsel möglich.
Weiterhin besitzt man ein Sonderkündigungsrecht, sollten sich die Versicherungs- oder Vertragsbedingungen geändert haben.
Vor einem Wechsel: Kfz Versicherung vergleichen
Doch bevor man die Kfz-Versicherung wechselt, sollte man sich über einen Kfz Versicherungsvergleich die verschiedenen Angebote der einzelnen Versicherer auch vergleichen. Denn nicht alle Bedingungen sind immer gleich gut. So würde es nichts bringen, wenn man die Kfz Versicherung wechselt und dann am Ende trotzdem draufzahlen muss, weil es beim neuen Anbieter einige Haken gibt, die man vorher nicht beachtet hat.
Auch ein lückenloser Wechsel sollte eingehalten werden. Man benötigt für den Wechsel eine Bestätigung der neuen Versicherung, um das Auto ummelden bzw. anmelden zu können.