Wichtige Hinweise für den Kauf eines Gebrauchtwagens

Rund um das Thema Gebrauchtwagen gibt es viele wichtige Informationen, Tipps und Hinweise, die man unbedingt kennen oder beachten sollte.

Kürzel kennen und verstehen

Die meisten Gebrauchtwagen werden heutzutage über Zeitungsinserate oder Internetanzeigen gekauft. Da dasSchalten von Anzeigen teuer ist, wird hier mit vielen Abkürzungen gearbeitet, um Platz zu sparen. Nicht jedem ist die Abkürzung „Mj.“ für Modelljahr bekannt (wobei das Modelljahr und das Baujahr nicht immer identisch sein müssen). Darum sollte man sich auf jeden Fall eine Liste zur Hand nehmen, welche alle unterschiedlichen Abkürzungen erklärt, um nicht aus vermeidbarer Unwissenheit die Katze im Sack zu kaufen. Denn der Sinn von Kürzeln wie „3. Hd:, 2/3“ oder „4WD“ sollte jedem bekannt sein, der einen Gebrauchtwagen per Inserat kaufen möchte.

Auf Sicherheit bestehen

Das elektronische Stabilitäts-Programm (ESP) erkennt mittels Sensoren, wenn das Fahrzeug anfängt zu schleudern. Ein automatisches gezieltes Abbremsen der einzelnen Räder ermöglicht es dem Fahrzeug, sich wieder zu stabilisieren. Man findet es zum Beispiel meistens bei einem Ford Gebrauchtwagen, allerdings kann nicht jeder Wagen ein ESP vorweisen. Darum sollte dies vor dem Kauf erfragt werden.

Manipulation des Tachos

Betrüger gibt es überall – auch beim Autokauf. Da der Kauf von Geräten, mit welchem ein Tacho manipuliert werden kann, in Deutschland legal ist, ist laut ADAC leider jeder dritte Gebrauchtwagen auf diese Art manipuliert worden. Einige Tipps gibt es aber, wie man diesen Betrug möglicherweise aufdecken kann.

  • Man sollte Reparaturrechnungen, Tankbelege und ähnliches überprüfen. Steht dort zum Beispiel, dass der letzte Ölwechsel bei 200.000 Kilometern gemacht wurde, der Tachostand zeigt aber nur 100.000 an, kann man den Betrug sehr schnell aufdecken.
  • Unsicherheiten kann man auch klären, indem man die in der Zulassungsbescheinigung genannten Vorbesitzer kontaktiert. Diese kann man nach dem ihnen bekannten Kilometerstand befragen.
  • Außerdem sollte man sich nicht auf mündliche oder gewöhnliche schriftliche Aussagen verlassen. Die tatsächliche Laufleistung im Kaufvertrag ist die Angabe, welche einem bei Unklarheiten Rechtsschutz bieten kann. Darum im Kaufvertrag auf solche Angaben bestehen, damit man die Finanzierung hinterher nicht bereut!

Mängel vs. Gebrauchsspuren

Entdeckt man nach dem Kauf einige Schäden am Gebrauchtwagen, haftet der Verkäufer nicht unbedingt dafür. Normale Gebrauchsspuren müssen vom Käufer hingenommen werden, da es sich bei dem gekauften Auto nicht um einen Neuwagen handelt. Für gewöhnlich muss spezifisch geprüft werden, ob es sich bei eventuellen Problemen wirklich um einen Mangel wie ein defektes Verschleißteil handelt – oder nur um übliche Gebrauchsspuren.

Der Kauf eines Gebrauchtwagens sollte also nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Lieber vor dem Kauf alles dreimal überprüfen!