Zweitwagenversicherung

Für Fahranfänger ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung in der Regel besonders kostspielig, da die meisten Auto – Versicherungen in diesem Bereich den Fahranfänger in diesem Bereich den Fahranfänger nicht mit einem Beitragssatz von 100 Prozent eingruppieren, sondern zum Teil ein Beitragssatz von bis zu 245 Prozent gezahlt werden müssen. Die meisten Fahranfänger werden von den Versicherungsgesellschaften in die Schadenklasse M (Malus mit einem Satz von 245 Prozent) oder 0 (Fahranfänger mit 230 Prozent) eingeordnet. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie man auch als Fahranfänger einen wesentlich geringeren Beitrag zahlen muss, nämlich die so genannte Zweitwagenversicherung.

Mittels der Zweitwagenversicherung kann jeder Versicherte, der bereits einen so genannten Erstwagen in der KFZ-Versicherung versichert hat, zusätzlich noch einen zweiten Wagen zu einem relativ günstigen Beitrag versichern. Die Zweitwagenversicherung ist also für Personen mit mehr als einem Fahrzeug genauso interessant, wie für den Fahranfänger. Dieser kann in der Form durch diese Versicherung Einiges an Beitrag einsparen, als dass das Fahrzeug nicht auf den Namen des Fahranfängers versichert wird, sondern beispielsweise auf den Namen des Vaters oder der Mutter. Die Eltern versichern in der Praxis somit den Wagen des Kindes auf ihren Namen und somit gilt das Fahrzeug aus Sicht des Versicherers als Zweitwagen. In diesen Fällen wird der Zweitwagen nicht mehr in die untersten Schadenklassen eingestuft, sondern in der Regel in die Schadenklasse ½, was in der KFZ-Haftpflichtversicherung einen Beitragssatz von 140 Prozent bedeutet. In Zahlen würde das bedeuten, dass man bei einem Basis-Beitrag von beispielsweise 300 Euro im Jahr (=100 Prozent) nun als Fahranfänger nicht mehr 245 Prozent zahlen muss, also in dem Fall 735 Euro, sondern nur 420 Euro (140 Prozent), man spart also über 300 Euro.

Da die Einstufung in die jeweilige Schadenklasse seitens der Versicherungsgesellschaften durchaus unterschiedlich ist, sollte man auf jeden Fall vor dem Abschluss einer solchen Zweitwagenversicherung einen Vergleich zwischen den Anbietern vornehmen. Während viele Versicherungen den Zweitwagen in die bereits kurz erwähnte Schadensklasse ½ eingruppieren, gibt es auch Versicherungen, die für den Zweitwagen die gleiche Schadenfreiheitsklasse ermöglichen, wie für den Erstwagen. Im besten Fall bedeutet dass, Erst- und Zweitwagen können beide zu einem Beitragssatz von 30 Prozent versichert werden. Unter anderem ist das auch beim Anbieter Directline der Fall. Ist man als Versicherter (Erstwagen) hier die letzten 12 Monate unfallfrei unterwegs gewesen, sind alle Nutzer des Zweitwagens mindestens 24 Jahre alt und gilt der Versicherte selber oder auch der (Ehe-) Partner als Fahrzeughalter, dann kann der Zweitwagen auch bei Directline zum Beitragssatz des Erstwagens versichert werden.